Satzung
� 1
Name
und Sitz
1
Der Verein f�hrt den� Namen����������������������MSC Sophienthal SFG�
( Sportfahrergemeinschaft )
����������������������������������������������������������������
Untergruppe des Motorsportclubs Bayreuth e.V. im ADAC.
� ���Er erlangt Rechtsf�higkeit mit der Eintragung
im Vereinsregister des Amtsgerichtes 95447 Bayreuth
�����und erh�lt von diesem Zeitpunkt an den Zusatz
„ e. V. „.
2
Der Verein hat seinen Sitz in 95466 Weidenberg.
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�� 2
Zweck
1 Der Verein� bezweckt die F�rderung
der kameradschaftlichen Verbundenheit seiner Mitglieder und die
�����F�rderung
der allgemeinen Verkehrserziehung. Dar�ber hinaus die sportliche
Best�tigung mit Alltags-
�����und Serienautos,
haupts�chlich auch die F�rderung jugendlicher Nachwuchsfahrer.
� 3
Mitgliedschaft
1 Mitglieder k�nnen nat�rliche Personen, juristische Personen und Personengemeinschaften
werden.
2��� Die
Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl�rung
erworben, �ber deren Annahme der
gesch�ftsf�hrende Vorstand durch eine schriftliche
Mitteilung entscheide.
3����Die
Hauptversammlung kann einzelne verdiente Mitglieder zu Ehrenmitglieder ernennen. Diese sind
von der Beitragsleistung befreit. Im �brigen stehen ihnen die vollen Mitgliedschaftsrechte zu.
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� 4
Beendigung
der Mitgliedschaft
1������
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl�rung
oder Ausschluss.
2������
Der Austritt, der jederzeit m�glich ist, erfolgt durch
eine schriftliche Erkl�rung an den Vorstand.
3������
�ber den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand durch
schriftlichen Bescheid nach Anh�rung
des Betroffenen.
4�������Ausschlussgrund
ist ein mit dem Zweck oder Interessen des Vereins nicht zu vereinbarendes
Verhalten.
� 5
Beitr�ge
1����
Die H�he der j�hrlichen Beitr�ge ist folgenderma�en festgelegt:
������������� Erwachsene zahlen 16,00 €���
������������� Wehrpflichtige, Frauen und Auszubildende
�ber 18 Jahre zahlen� 8,00
€
������������� Jugendliche sind beitragsfrei.
����������� Die Jahresbetr�ge� sind jeweils am Jahresanfang f�r das laufende
Kalenderjahr f�llig.
2
Vereinsmitglieder d�rfen keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins erhalten,
die �ber einen Auslagen-
ersatz�
hinausgehen. Es darf auch keine Person durch Verwaltungsausgaben,
die den Zwecken des Vereins
fremd sind oder durch unverh�ltnism��ig
hohe Verg�tung beg�nstigt werden.
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� 6
Organe
Organe des Vereins sind
a )�� der gesch�ftsf�hrende
Vorstand
b )�� der Gesamtvorstand
c )�� die Hauptversammlung
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� 7
Vorstand
1
Der gesch�ftsf�hrende Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern, das sind
der 2 . Vorstand und der 1. Sportleiter.
2�����Der
Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern
des Vorsitzenden, dem�����
�������Schatzmeister und 5 Beisitzern, 2 . Sportleiter,�
3. Sportleiter, Veranstaltungswart, Schriftf�hrer und
1.
Kassier.
�
3������ Vorstand im Sinne von � 26 BGB sind der
Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Jeder von ihnen
vertritt
den Verein allein.
4�������
Im Innenverh�ltnis des Vereins gilt folgendes: die Stellvertreter
des Vorsitzenden vertreten den��
��������� Vorsitzenden nur, wenn dieser verhindert
ist. Der Vorstand� im Sinne
des�� � 26 BGB ist an die
����������Beschl�sse des Gesamtvorstandes gebunden.
5��������
Die Einberufung der Vorstandssitzung erfolgt schriftlich
durch den Vorsitzenden oder seine
�����������Stellvertreter mit einer Frist von�
3 Tagen. Bei einer Abstimmung ist die Anwesenheit von mind.
�����������zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
6���������
Die Beschl�sse des Vorstandes werden mit der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst.
7��������� Der
Vorstand kann sich eine Gesch�ftsordnung geben. Der Vorstand f�hrt
die Gesch�fte ehrenamtlich.
��
Die
zum Vorstand geh�renden Mitglieder haben folgende Funktionen zu
�bernehmen: Sportwart,
��������� Pressewart, Schriftf�hrer und Festwart.
Die Vorstandsmitglieder sind dem Vorsitzenden f�r die
Wahrnehmung
ihres Ressortgebietes verantwortlich.
8������ Die Vorstandsmitglieder werden durch die
Hauptversammlung auf die Dauer eines Jahres gew�hlt.
Die Wiederwahl
ist zul�ssig. Jedes Vorstandsmitglied �bt sein Amt bis zur �bernahme
durch den
Nachfolger
aus.
9
��Jedes� Vorstandsmitglied kann mehrere Funktionen aus�ben.
Der Vorsitzende kann jedoch nicht
gleichzeitig Schatzmeister
sein.
��������
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� 8
Hauptversammlung
1
Die Hauptversammlung ist oberstes Beschlussgremium des Clubs. Die ordentliche
Hauptversammlung
sind einzuberufen, wenn
es das Interesse des Clubs erfordert, oder wenn die Einberufung
von mind.
einem Zehntel aller Mitglieder
durch schriftlichen Antrag an den Vorstand verlangt wird.
Der Antrag ist zu begr�nden.
2 Die Einladungen zur Hauptversammlung ergehen durch den Vorsitzenden oder
seine Stellvertreter
schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch die Post.
3 Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme. Mitglieder, die
bei einer Abstimmung
nicht pers�nlich anwesend� sind, k�nnen ihr Stimmrecht durch ein anderes
Mitglied aus�ben lassen, das
mit schriftlicher Vollmacht
versehen sein muss. Die Vollmacht muss vor Beginn der Abstimmung
dem
Vorsitzenden oder einem
der stellvertretenden Vorsitzenden zur Pr�fung vorgelegt werden.
Sie ist
unmittelbar nach der
Abstimmung zu den Akten des Vereins zu geben.
4 Die Hauptversammlung ist ohne R�cksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussf�hig.
Sie beschlie�t mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen. F�r Satzungs�nderung ist die Mehrheit
von
drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Aufl�sung des Clubs
sind vier
F�nftel der abgegebenen
Stimmen erforderlich.
5 Aufgaben der Hauptversammlung sind vor allem die Wahl der Vorstandmitglieder,
die Entgegennahme
des Pr�fungsberichtes� der Revisoren, die Genehmigung der Jahresrechnung,
die Entlastung des Vorstandes,
die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages, die Ernennung von Ehrenmitglieder,
die �nderung
der Satzung, die Entscheidung
�ber an die Hauptversammlung gerichtete Antr�ge und die Aufl�sung
des
Clubs.
�6��Antr�ge
zur Tagesordnung der ordentlichen oder au�erordentlichen Hauptversammlung
k�nnen von
einem Zehntel aller Mitglieder
gestellt werden. Die Antr�ge sind schriftlich mind. 5 Tage vor
dem
Hauptversammlungstermin
an den Vorstand zu richten und zu begr�nden. Der Antrag und die
Begr�ndung sollen in
der Hauptversammlung verlesen werden. Soweit Antr�ge mindestens
vier
Wochen vor dem Hauptversammlungstermin
beim Vorstand eingegangen sind,
m�ssen sie auf die Tagesordnung
gesetzt werden. �ber die Behandlung von nicht rechtzeitig
eingegangenen
Antr�gen entscheidet die Hauptversammlung.
7
Den Vorsitz in der Hauptversammlung f�hrt der Vorsitzende oder einer seiner
Stellvertreter.
F�r die Wahl der Vorstandsmitglieder
wird von der Mitgliederversammlung ein besonderer Wahlleiter
bestimmt, der w�hrend
des Wahlvorganges in der Hauptversammlung den Vorsitz f�hrt.
8�����ber die Art der Abstimmung beschlie�t die
Hauptversammlung.
9�����ber die Beschl�sse der Hauptversammlung ist
eine Niederschrift aufzunehmen, die vom
Versammlungsvorsitzenden
und dem Schriftf�hrer zu unterzeichnen ist.
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� 9
Revisoren
1 Zur Pr�fung des Gesch�ftsberichts w�hlt die Hauptversammlung zwei Revisoren
f�r jeweils zwei
� Jahre.
Die Revisoren geh�ren nicht dem Vorstand an.
2 Die Revisoren haben die Aufgabe, B�cher und Belege des Clubs zu �berpr�fen,
der Hauptversammlung
�ber das Pr�fungsergebnis
zu berichten, Verbesserungsvorschl�ge zu machen
������und der
Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes vorzuschlagen.
3 Die Revisoren sind nicht weisungsgebunden und haben das Recht, jederzeit
die B�cher und
Kassenunterlagen
des Clubs einzusehen.
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� 10
Haftung
1���Grunds�tzlich lehnt der Club eine Haftung f�r
alle Sch�den, die ein Mitglied infolge seiner
Clubmitgliedschaft erleidet
oder verursacht , ab.
2����F�r den Eventualfall schlie�t der Club eine
Vereinshaftpflichtversicherung f�r seine
Vorstandsmitglieder und
Funktion�re im Einsatz eine Unfallversicherung ab.
� 11
1 Die Idee eines zun�chst zwangslosen Zusammenschlusses wurde am 28.12.1972
� anl�sslich
einer spontanen Geburtstagsfeier f�r unser Gr�ndungsmitglied Heinz
Sprotte
� in
einer Wirtschaft in Allersdorf gefasst.
� 12
Clubwertung
Die
Clubwertung erfolgt nach dem ADAC Motorsporthandbuch 2004 Seiten
28 und 29.
Jeweils
10 Zusatzpunkte gibt es f�r internationale Veranstaltungen und
DM – L�ufe.
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� 13
Aufl�sung
Im
Falle der Aufl�sung des Clubs erfolgt die Liquidation durch den
Vorstand.
Die
Satzung wurde heute, dem 5. Juni 1974 in Weidenberg errichtet.
Die
Eintragung ins Vereinsregister wird beschlossen.
Gr�ndungsmitglieder
1
Dieter Fetterroll, Sophienthal
2
Hans Ziegler, Wallenbrunn
3
Herbert Hirschke, Seybothenreuth
4
Heinz Sprotte, Seybothenreuth
5
Johann-Wilhelm Hempfling. Seybothenreuth
6
Karl K�nig, Speichersdorf
7
Ingo Sporbert, Weidenberg
8
Robert G�rtner jun. Weidenberg
9
J�rgen Rei�, W�rnsreuth
10 Werner K�hler, Seybothenreuth
11 Richard Pfaffenberger, Bayreuth