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 MSC Sophienthal SFG im NAVC

 

Satzung

� 1

Name und Sitz

1         Der Verein f�hrt denNamen����������������������MSC Sophienthal SFG( Sportfahrergemeinschaft )

���������������������������������������������������������������� Untergruppe des Motorsportclubs Bayreuth e.V. im ADAC.

���Er erlangt Rechtsf�higkeit mit der Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes 95447 Bayreuth

�����und erh�lt von diesem Zeitpunkt an den Zusatz „ e. V. „.

 

2         Der Verein hat seinen Sitz in 95466 Weidenberg.

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2

Zweck

1         Der Vereinbezweckt die F�rderung der kameradschaftlichen Verbundenheit seiner Mitglieder und die

�����F�rderung der allgemeinen Verkehrserziehung. Dar�ber hinaus die sportliche Best�tigung mit Alltags-

�����und Serienautos, haupts�chlich auch die F�rderung jugendlicher Nachwuchsfahrer.

 

� 3

Mitgliedschaft

1         Mitglieder k�nnen nat�rliche Personen, juristische Personen und Personengemeinschaften werden.

2��� Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl�rung erworben, �ber deren Annahme der
       

     gesch�ftsf�hrende
Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheide.

3����Die Hauptversammlung kann einzelne verdiente Mitglieder zu Ehrenmitglieder ernennen. Diese sind

     
von der Beitragsleistung befreit. Im �brigen stehen ihnen die vollen Mitgliedschaftsrechte zu.

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Beendigung der Mitgliedschaft

1������ Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl�rung oder Ausschluss.

2������ Der Austritt, der jederzeit m�glich ist, erfolgt durch eine schriftliche Erkl�rung an den Vorstand.

3������ �ber den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand durch schriftlichen Bescheid nach Anh�rung

         
des Betroffenen.

4�������Ausschlussgrund ist ein mit dem Zweck oder Interessen des Vereins nicht zu vereinbarendes Verhalten.

 

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Beitr�ge

1���� Die H�he der j�hrlichen Beitr�ge ist folgenderma�en festgelegt:

������������� Erwachsene zahlen 16,00 €���

������������� Wehrpflichtige, Frauen und Auszubildende �ber 18 Jahre zahlen8,00 €

������������� Jugendliche sind beitragsfrei.

����������� Die Jahresbetr�gesind jeweils am Jahresanfang f�r das laufende Kalenderjahr f�llig.

2           Vereinsmitglieder d�rfen keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins erhalten, die �ber einen Auslagen-

      ersatzhinausgehen. Es darf auch keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins

      fremd sind oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tung beg�nstigt werden.

 

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� 6

Organe

Organe des Vereins sind

a )�� der gesch�ftsf�hrende Vorstand

b )�� der Gesamtvorstand

c )�� die Hauptversammlung

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� 7

Vorstand

1            Der gesch�ftsf�hrende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern, das sind

     
der 2 . Vorstand und der 1. Sportleiter.

2�����Der Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern des Vorsitzenden, dem�����

�������
Schatzmeister und 5 Beisitzern, 2 . Sportleiter,3. Sportleiter, Veranstaltungswart, Schriftf�hrer und

       
1.        Kassier.

3������ Vorstand im Sinne von � 26 BGB sind der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Jeder von ihnen

          vertritt den Verein allein.

4������� Im Innenverh�ltnis des Vereins gilt folgendes: die Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten den��

��������� Vorsitzenden nur, wenn dieser verhindert ist. Der Vorstandim Sinne des�� � 26 BGB ist an die

����������Beschl�sse des Gesamtvorstandes gebunden.

5�������� Die Einberufung der Vorstandssitzung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder seine

�����������Stellvertreter mit einer Frist von3 Tagen. Bei einer Abstimmung ist die Anwesenheit von mind.

�����������zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.

6��������� Die Beschl�sse des Vorstandes werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

7��������� Der Vorstand kann sich eine Gesch�ftsordnung geben. Der Vorstand f�hrt die Gesch�fte ehrenamtlich.
��
            Die zum Vorstand geh�renden Mitglieder haben folgende Funktionen zu �bernehmen: Sportwart,

���������
  Pressewart, Schriftf�hrer und Festwart. Die Vorstandsmitglieder sind dem Vorsitzenden f�r die

             Wahrnehmung ihres Ressortgebietes verantwortlich.

8������ Die Vorstandsmitglieder werden durch die Hauptversammlung auf die Dauer eines Jahres gew�hlt.

         Die Wiederwahl ist zul�ssig. Jedes Vorstandsmitglied �bt sein Amt bis zur �bernahme durch den

         Nachfolger aus.

9         ��JedesVorstandsmitglied kann mehrere Funktionen aus�ben. Der Vorsitzende kann jedoch nicht

       gleichzeitig Schatzmeister sein.

��������

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� 8

Hauptversammlung

1          Die Hauptversammlung ist oberstes Beschlussgremium des Clubs. Die ordentliche Hauptversammlung

     sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Clubs erfordert, oder wenn die Einberufung von mind.

     einem Zehntel aller Mitglieder durch schriftlichen Antrag an den Vorstand verlangt wird.

     Der Antrag ist zu begr�nden.

2         Die Einladungen zur Hauptversammlung ergehen durch den Vorsitzenden oder seine Stellvertreter

     schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch die Post.

3        Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme. Mitglieder, die bei einer Abstimmung

     nicht pers�nlich anwesendsind, k�nnen ihr Stimmrecht durch ein anderes Mitglied aus�ben lassen, das

     mit schriftlicher Vollmacht versehen sein muss. Die Vollmacht muss vor Beginn der Abstimmung dem

     Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden zur Pr�fung vorgelegt werden. Sie ist

     unmittelbar nach der Abstimmung zu den Akten des Vereins zu geben.

4         Die Hauptversammlung ist ohne R�cksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf�hig.

     Sie beschlie�t mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. F�r Satzungs�nderung ist die Mehrheit von

     drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Aufl�sung des Clubs sind vier

     F�nftel der abgegebenen Stimmen erforderlich.

5          Aufgaben der Hauptversammlung sind vor allem die Wahl der Vorstandmitglieder, die Entgegennahme

     des Pr�fungsberichtesder Revisoren, die Genehmigung der Jahresrechnung, die Entlastung des Vorstandes,

     die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages, die Ernennung von Ehrenmitglieder, die �nderung

     der Satzung, die Entscheidung �ber an die Hauptversammlung gerichtete Antr�ge und die Aufl�sung des

     Clubs.

6��Antr�ge zur Tagesordnung der ordentlichen oder au�erordentlichen Hauptversammlung k�nnen von

     einem Zehntel aller Mitglieder gestellt werden. Die Antr�ge sind schriftlich mind. 5 Tage vor dem

     Hauptversammlungstermin an den Vorstand zu richten und zu begr�nden. Der Antrag und die

     Begr�ndung sollen in der Hauptversammlung verlesen werden. Soweit Antr�ge mindestens vier

     Wochen vor dem Hauptversammlungstermin beim Vorstand eingegangen sind,

     m�ssen sie auf die Tagesordnung gesetzt werden. �ber die Behandlung von nicht rechtzeitig

     eingegangenen Antr�gen entscheidet die Hauptversammlung.

7         Den Vorsitz in der Hauptversammlung f�hrt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.

     F�r die Wahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung ein besonderer Wahlleiter

     bestimmt, der w�hrend des Wahlvorganges in der Hauptversammlung den Vorsitz f�hrt.

8�����ber die Art der Abstimmung beschlie�t die Hauptversammlung.

9�����ber die Beschl�sse der Hauptversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom

      Versammlungsvorsitzenden und dem Schriftf�hrer zu unterzeichnen ist.

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� 9

Revisoren

1          Zur Pr�fung des Gesch�ftsberichts w�hlt die Hauptversammlung zwei Revisoren f�r jeweils zwei

     Jahre. Die Revisoren geh�ren nicht dem Vorstand an.

2          Die Revisoren haben die Aufgabe, B�cher und Belege des Clubs zu �berpr�fen, der Hauptversammlung

      �ber das Pr�fungsergebnis zu berichten, Verbesserungsvorschl�ge zu machen

������und der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes vorzuschlagen.

3          Die Revisoren sind nicht weisungsgebunden und haben das Recht, jederzeit die B�cher und

      Kassenunterlagen des Clubs einzusehen.

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Haftung

1���Grunds�tzlich lehnt der Club eine Haftung f�r alle Sch�den, die ein Mitglied infolge seiner

     Clubmitgliedschaft erleidet oder verursacht , ab.

2����F�r den Eventualfall schlie�t der Club eine Vereinshaftpflichtversicherung f�r seine

     Vorstandsmitglieder und Funktion�re im Einsatz eine Unfallversicherung ab.

� 11

1        Die Idee eines zun�chst zwangslosen Zusammenschlusses wurde am 28.12.1972

    anl�sslich einer spontanen Geburtstagsfeier f�r unser Gr�ndungsmitglied Heinz Sprotte

�    in einer Wirtschaft in Allersdorf gefasst.

� 12

Clubwertung

Die Clubwertung erfolgt nach dem ADAC Motorsporthandbuch 2004 Seiten 28 und 29.

Jeweils 10 Zusatzpunkte gibt es f�r internationale Veranstaltungen und DM – L�ufe.

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Aufl�sung

Im Falle der Aufl�sung des Clubs erfolgt die Liquidation durch den Vorstand.

Die Satzung wurde heute, dem 5. Juni 1974 in Weidenberg errichtet.

Die Eintragung ins Vereinsregister wird beschlossen.

Gr�ndungsmitglieder

1         Dieter Fetterroll, Sophienthal

2         Hans Ziegler, Wallenbrunn

3         Herbert Hirschke, Seybothenreuth

4         Heinz Sprotte, Seybothenreuth

5         Johann-Wilhelm Hempfling. Seybothenreuth

6         Karl K�nig, Speichersdorf

7         Ingo Sporbert, Weidenberg

8         Robert G�rtner jun. Weidenberg

9         J�rgen Rei�, W�rnsreuth

10      Werner K�hler, Seybothenreuth

11      Richard Pfaffenberger, Bayreuth

 

 

 

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